Rettungsgasse

Ein technischer Defekt am Fahrzeug, einen kurzen Moment abgelenkt oder widrige Straßenverhältnisse … schon ist es passiert, ein Verkehrsunfall.
Damit die Einsatzkräfte zügig an der Einsatzstelle ankommen, um den verunfallten Personen helfen zu können ist es für alle beteiligten wichtig zu wissen, wie man eine Rettungsgasse bildet.
Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, kommt der Paragraf 11 Abs. 2 StVO zur Geltung.
Fahrzeuge die mit Schrittgeschwindigkeit fahren, oder sich im Stillstand befinden, müssen die Durchfahrt für Polizei und Rettungskräfte gewährleisten.
Die Rettungsgasse ist zwischen dem linken und direkt danebenliegenden rechten Fahrstreifen zu bilden.
Denken sie bitte daran die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr zu bilden, nicht erst wenn sie Blaulicht und Martinshorn wahrnehmen.
Lassen sie Abstand zum vorrausfahrenden Fahrzeug und wechseln sie bitte nicht vor anrückenden Einsatzfahrzeugen die Fahrspur.

Vielen Dank und allzeit gute Fahrt, wünscht ihre Freiwillige Feuerwehr Hainichen.

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